Von Tobias Riegel – 26. Januar 2024
Mit sprachlichen Verdrehungen, die an George Orwell erinnern, wird der Digital Services Act (DSA) der EU angepriesen, der die Löschung von Inhalten erleichtern soll. Er wird im Februar in Kraft treten, mit massiven Folgen für die Meinungsfreiheit. Laut Kritikern könnten Zensur, Selbstzensur und eine allgemeine „Herrschaft des Verdachts“ Folgen des DSA sein. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
Einen interessanten und ausführlichen Artikel zum Digital Services Act der EU hat der Richter im Ruhestand Manfred Kölsch auf der Plattform „Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte“ verfasst. Kürzere Versionen des Textes finden sich auch in der Berliner Zeitung und auf der Webseite des Journalisten Norbert Häring.
Der Artikel ist eine gute Grundlage, um sich mit der wichtigen Materie des DSA vertraut zu machen. In dem Zusammenhang soll hier auch auf das „Medienfreiheitsgesetz“ hingewiesen werden. Dieses den DSA indirekt „ergänzende“ Gesetz hat Florian Warweg kürzlich in diesem Artikel beschrieben – ein Fazit:
„Zudem wird darauf verwiesen, dass das Gesetz gleich mehrfach mit Grundsätzen der Pressefreiheit breche. So werde eine behördliche Aufsicht über die Presse etabliert, bei der auch noch die EU-Kommission mitreden wolle. Zudem sollen Verlage nicht mehr über redaktionelle Inhalte entscheiden dürfen, aber weiter für alle Inhalte voll verantwortlich sein. Und im Internet werde die Zensur legaler Presseveröffentlichungen durch die digitalen Torwächter gesetzlich gebilligt und festgeschrieben.“
„Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung“
Das „Medienfreiheitsgesetz“ trägt die an George Orwells „Neusprech“ erinnernde Praxis, Begriffe in ihr Gegenteil zu verkehren, bereits im Namen. Der DSA, der laut Kölsch im Februar in vollem Umfang als EU-Verordnung 2022/2065 in Deutschland in Kraft treten soll, bedroht in seiner jetzigen Fassung meiner Meinung nach ebenfalls massiv die Meinungsfreiheit in der EU.