Von Alexander Boulerian – 5. August 2021
Im Februar 2019 beauftragte die Regierung der Republika Srpska eine Kommission zur Untersuchung der Kriegsverbrechen in der Region Srebrenica. Unter der Leitung von Gideon Greif, einem israelischen Historiker und Spezialisten in der Holocaustforschung, befasste sich eine 10-köpfige, international besetzte Kommission mit den zwischen 1992 und 1995 in dieser Region begangenen Kriegsverbrechen. Der kürzlich veröffentlichte, 1.105 Seiten umfassende Abschlussbericht enthält die Kernaussage, dass in Srebrenica Kriegsverbrechen stattfanden, aber kein Völkermord. Damit widerspricht der Bericht des im kollektiven Westen allgegenwärtigen Narrativs eines von Serben verübten Völkermordes an den Muslimen in Srebrenica und stützt vielmehr die Forschungsergebnisse des Srebrenica-Publizisten Alexander Dorin. Dorin, der auch die behaupteten Massenerschießungen von muslimischen Kriegsgefangenen weitgehend verneint, wurde vor sechs Jahren in Basel unter der konstruierten Anklage des bandenmäßig betriebenen Hanfhandels verhaftet und wartet auf seinen „Prozess“.
Eine deutsche Übersetzung der Allgemeinen Schlussfolgerungen (50 Seiten) des Abschlussberichts der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission zum Leid aller Menschen in der Region Srebrenica zwischen 1992 und 1995 finden Sie hier.
Die internationale Untersuchungskommission Kommission befasste sich mit den auf allen Seiten begangenen Kriegsverbrechen in der Region Srebrenica zwischen 1992 und 1995. Den Vorsitz übernahm der israelische Historiker Gideon Greif. Weitere Mitglieder waren Walter Manoschek (Österreich), Markus Goldbach (Deutschland), Adenrele Shinaba (Nigeria), Zheng Yi (China) Giuseppe Zaccaria (Italien), Yukie Osa (Japan), Laurence Armand (Frankreich), Roger Bayard (Australien) und Marija Đurić (Serbien).
Die Einordnung der Massaker an Muslimen in der Region um Srebrenica als Völkermord erfolgte 2001 im Gerichtsurteil gegen den ehemaligen Generalstabschef der serbisch-bosnischen Armee Radislav Krstić vor dem Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien (International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia – ICTY) und war wegweisend für alle folgenden Urteile dieses Gerichtshof. Eine Übereinstimmung mit der Völkermordkonvention sahen die Richter insofern als gegeben an, als es den serbischen Streitkräften habe bewusst gewesen sein müssen, dass die Tötung der muslimischen Männer eine „katastrophale Auswirkung auf das Überleben einer traditionell patriarchalischen Gesellschaft haben würde“ und insofern als deren absichtlich herbeigeführte Zerstörung zu werten sei. Dieser Einordnung der Ereignisse widerspricht die internationale Untersuchungskommission in ihrem jetzt veröffentlichten Abschlussbericht. Nach Einsichtnahme in und Überprüfung aller zugänglichen Unterlagen und Fakten seien im Juli 1995 in der Region Srebrenica zwar Kriegsverbrechen verübt worden. Diese könnten aber nicht als Genozid bezeichnet werden. Diese Ansicht vertrat auch Prisca Matimba Nyambe, Vorsitzende Richterin der Berufungskammer am ICTY im Berufungsverfahren gegen Ratko Mladic. Im Zuge des Anfang Juni dieses Jahres ergangenen Urteils in der 2.Instanz wich sie in ihrer Beurteilung in fast allen Punkten von der Beurteilung des 5-köpfigen Richtergremiums ab und forderte eine Neuaufnahme des Verfahrens gegen Mladic.
In der deutschen Berichterstattung über das Berufungsurteil wurde dieser Umstand mit keiner Silbe erwähnt. Im Großen und Ganzen enthält der Abschlussbericht der Internationalen Untersuchungskommission eine vernichtende Beurteilung der Rolle des ICTY. Die parteiische Vorgehensweise dieses UNO-Gerichtes und die negative Einflussnahme auf seine Rechtsprechung durch die Westmedien werden klar benannt. Insbesondere wird bemängelt, dass in der fraglichen Zeit in der Region stattgefundene Kämpfe zwischen serbischen und muslimischen Truppen, mit sehr vielen Toten, vom ICTY total ausgeblendet wurden.
Es dürfte kaum ein Zufall sein, dass der sogenannte Hohe Repräsentant der internationalen Gemeinschaft für Bosnien-Herzegowina Ende Juli dieses Jahres angeordnet, dass die Leugnung des Genozids von Srebrenica nun mit bis zu drei Jahren Haft bestraft wird.