Von Patrick Martin- 23. Februar 2024
Vergangenen Freitag entschied der Oberste Gerichtshof von Alabama, dass tiefgefrorenen Embryonen nach dem Recht dieses US-Bundesstaats Persönlichkeitsrechte zustehen. Das Urteil ist ein umfassender Angriff auf die Wissenschaft, die demokratischen Rechte und die verfassungsmäßige Trennung von Kirche und Staat. Die passive, gleichgültige Reaktion der Regierung Biden auf diese rechtsextreme Provokation beweist erneut, dass kein Teil der kapitalistischen Elite, auch nicht die Demokratische Partei, demokratische Rechte verteidigt. Diese wichtige politische Aufgabe fällt der Arbeiterklasse zu.
Dem Urteil des Obersten Gerichtshofs von Alabama ging eine Zivilklage von Eltern voraus, deren Embryonen in dem Labor, in dem sie für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) gelagert wurden, versehentlich zerstört worden waren. Ein vorinstanzliches Gericht hatte die Klage abgewiesen und entschieden, dass ein Embryo kein „ungeborenes Kind“ im Sinne der bundesstaatlichen Verfassung sei.
In Alabama hatte sich in einem Referendum 2018 die Mehrheit der Wähler für ein Abtreibungsverbot in der Verfassung ausgesprochen. Dies wurde umgesetzt, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA 2022 ein Urteil gefällt hatte, mit dem das Recht auf Abtreibung abgeschafft wurde.
Im aktuellen Fall nun hob der Oberste Gerichtshof von Alabama die Entscheidung der vorgelagerten Instanz auf und erklärte in Orwellscher Sprache, dass befruchtete Eizellen „extrauterine Kinder“ seien, die denselben Schutz genießen wie beispielsweise ein Schulkind.
Das Urteil ist ein rechtlicher und verfassungsrechtlicher Skandal. Ein Gesetz aus dem Jahr 1872, wonach Eltern wegen des Todes eines „minderjährigen Kindes“ Klage vor Gericht erheben können, wurde auf Embryonen angewandt, die durch In-vitro-Fertilisation (IVF) erzeugt wurden – eine medizinische Technik, die erst in den 1970er Jahren, also mehr als 100 Jahre später, entwickelt wurde.
In der Praxis bedeutet dies das Ende der In-vitro-Fertilisation im Bundesstaat Alabama. Ärzte, Kliniken und Eltern müssen nun befürchten, für die Vernichtung von Embryonen haftbar gemacht zu werden. Bei der künstlichen Befruchtung kommt dies häufig vor, da mehr Embryonen erzeugt als eingepflanzt werden. Überschüssige Embryonen oder solche mit genetischen Anomalien werden im Allgemeinen vernichtet oder für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt. Als Reaktion auf das Urteil hat das größte Krankenhaus des Bundesstaats, die Universitätsklinik in Birmingham, alle IVF-Behandlungen eingestellt, weil sie befürchtet, dass „unsere Patienten und Ärzte strafrechtlich verfolgt werden könnten“.