Amerikas „Ausnahmezustand“

Von Tom Carter – 19. März 2025

Im Januar 1933 wurde Adolf Hitler zum deutschen Reichskanzler ernannt. Das Grauen, das die Nazis in den folgenden zwölf Jahren entfesselten, machte ihre Bewegung weltweit zum Synonym für unaussprechliche Brutalität und Verdorbenheit. Hitlers konterrevolutionäre Diktatur zerschlug jede Opposition durch Masseninhaftierung, Massendeportation und schließlich Massenmord, von dem ganze Bevölkerungsgruppen wie die Juden, Roma und andere Minderheiten betroffen waren. Der gescheiterte nationalsozialistische Eroberungskrieg legte Europa in Schutt und Asche und hinterließ bleibende Spuren in der menschlichen Kultur und Zivilisation.

Der pseudorechtliche Rahmen, in dem diese Verbrechen begangen wurden, war der so genannte „Ausnahmezustand“, ein Konzept, das der Staatsrechtler und das spätere NSDAP-Mitglied Carl Schmitt (1888-1985) in den 1920er Jahren theoretisch untermauerte.

Als reaktionärer Jurist aus einem privilegierten katholischen Milieu reagierte Schmitt feindlich auf die liberalen und konstitutionellen Reformen der Weimarer Zeit nach dem Ersten Weltkrieg. Er war geprägt von einem tiefen Hass auf Protestantismus, „Kosmopolitismus“ und alles, was er mit der jüdischen Kultur verband.

Nach Schmitts Theorie des „Ausnahmezustands“ werden demokratische und parlamentarische Normen in der „Ausnahmesituation“ eines nationalen Notstands außer Kraft gesetzt. In einer solchen Notlage hängt das Überleben der Rechtsordnung nicht von Normen ab, sondern von den Entscheidungen der Exekutive, die, wie Schmitt darlegte, „über den Ausnahmezustand entscheidet“.

Nach dem Reichstagsbrand im Februar 1933, der von den Nazis genutzt wurde, um eine antikommunistische Hysterie zu schüren, erließ Reichspräsident Paul von Hindenburg die „ Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“, mit der die demokratischen Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden. Einen Monat später verabschiedete das deutsche Parlament – gestützt auf die juristischen Theorien von Schmitt – das so genannte Ermächtigungsgesetz, das Hitlers Befugnisse zu einseitigem Handeln ohne verfassungsrechtliche Einschränkungen festschrieb.

Im selben Monat wurde mit dem Bau des Konzentrationslagers Dachau begonnen. Unter den neuen Rahmenbedingungen wurde die Kommunistische Partei (KPD) verboten, ihre gewählten Vertreter wurden alle inhaftiert, und die Nazis gingen mit aller Härte gegen jede sozialistische und Arbeiteropposition vor.

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Bomben auf Jemen, Drohungen gegen Iran: Trumps Kanonenboot-Politik im Roten Meer

Von Ramon Schack – 19. März 2025

Für Kenner der Region kamen die Attacken Washingtons nicht völlig unerwartet, denn erst vor wenigen Wochen wurde Ansarollah, so der offizielle Name der Huthis, von den USA als „ausländische Terrororganisation“ gebrandmarkt, flankiert von einer Lockerung der Bestimmungen, bezüglich der Erlaubnis von Luftschlägen außerhalb von Kriegsgebieten. Von Ramon Schack.

„An alle Huthi-Terroristen, eure Zeit ist abgelaufen, eure Attacken müssen ab heute aufhören.“ Ansonsten werde „die Hölle losbrechen“. Man werde keine Angriffe auf US-amerikanische Schiffe mehr tolerieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werde man „überwältigende tödliche Gewalt“ anwenden. Mit diesen Worten kommentierte US-Präsident Trump die Angriffe auf seinem Medium Truth Social.

Donald Trump ließ es sich auch nicht nehmen, die Luftschläge mit direkten Drohungen gegenüber der Führung Irans zu verbinden: Teheran solle die „Unterstützung der Huthi-Terroristen SOFORT“ beenden. Ansonsten werde „Amerika sie voll zur Verantwortung ziehen, und wir werden dabei nicht freundlich sein“, so der US-Präsident.

Keine Befehlsempfänger Teherans

Hierbei bediente sich Trump zwar des Narrativs, das in westlichen Staaten regelmäßig bedient wird, welches von Experten aber schon häufig hinterfragt und widerlegt wurde, wonach die Huthis direkt den Anweisungen Teherans folgen. Die Ansarollah sind keine Befehlsempfänger des Iran, weshalb Irans Möglichkeiten sehr begrenzt erscheinen, das Vorgehen der Huthis zu beeinflussen.

Bei der Huthi-Bewegung handelt es sich um eine politische und militärische Bewegung, welche im Zuge des Konfliktes im Jemen von einer marginalen Gruppe von Aufständischen hin zu einer militärischen Macht von beträchtlicher Schlagkraft anwuchs.

Diesbezüglich ist zu beachten, dass die Aktivitäten der Huthis weder ausschließlich von Iran gesteuert werden noch das diese die Politik Teherans vertreten. Sicherlich lieferte und liefert Iran militärische Unterstützung – auch Informationen geheimdienstlicher Art –, doch hat der Aufstieg der Huthis dazu geführt, dass immer weniger Weisungen aus dem Iran angenommen werden.

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Bundesregierung verweigert Auskunft zur Anzahl der Wahlbeschwerden durch Auslandsdeutsche

Von Florian Warweg – 18. März 2025

Am 23. April um 24:00 Uhr endet für Auslandsdeutsche die Frist zur Einlegung von Einsprüchen wegen der verhinderten Teilnahme an der Bundestagswahl 2025. Auslandsdeutsche, die sich derzeit bei der Bundeswahlleiterin beschweren, erhalten folgende Standardantwort: „Die Schwierigkeiten vieler im Ausland lebender Deutscher und die Herausforderungen, denen die beteiligten Stellen in dem bestehenden Verfahren begegnen, sind der Bundeswahlleiterin und auch dem verordnungsgebenden Bundesministerium des Innern und für Heimat bekannt.“

Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, wie viele Beschwerden bisher von Auslandsdeutschen eingereicht worden sind. Ebenso kam die Frage auf, wieso das Auswärtige Amt nach eigenen Angaben vom 21. Februar bei 213.000 registrierten Auslandsdeutschen nur 9.000 Stimmzettel nach Deutschland transportierte.

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Am Beispiel Kursk: Warum der „Spiegel“ keinen Journalismus, sondern Kriegspropaganda betreibt

Von Tomas Röper – 18. März 2025 08:00 Uhr

Der Spiegel hat in einem Artikel über die ukrainische Niederlage in Kursk berichtet, dabei aber sofort von der schlechten Nachricht abgelenkt, indem er Russland „unbelegte“ Behauptungen über ukrainische Kriegsverbrechen vorwarf. Warum der Spiegel hier ganz bewusst seine Leser belügt.

Die Ereignisse der letzten Woche im Gebiet Kursk sind ein klassischer Beleg dafür, dass westliche Medien wie der Spiegel keinen Journalismus, sondern Kriegspropaganda betreiben. Als die ersten Meldungen über den Coup von Sudscha kamen, hat der Spiegel einfach die ukrainische Kriegspropaganda übernommen und berichtet:

„Das russische Militär soll nach Angaben aus Kyjiw Soldaten durch eine Gaspipeline geschickt haben, um die Kleinstadt Sudscha im westrussischen Gebiet Kursk zurückzuerobern. »Die Einheiten des Gegners wurden rechtzeitig durch die Luftaufklärung der Fallschirmjägertruppen ukrainischer Streitkräfte entdeckt«, teilte der Generalstab in Kyjiw am Samstagabend auf seinem Telegramkanal mit. Die russischen Truppen seien mit Raketen, Artillerie und Drohnen beschossen worden.“

Die deutschen Leser erfuhren damit, dass Russland irgendeine verrückte Aktion gestartet habe, dass die Ukraine aber alles unter Kontrolle habe.

Dass das gelogen war, war jedoch sofort klar. Und zwar auch der Spiegel-Redaktion, die ja ein Büro in Moskau hat, wo sie in der Lage ist, den Berichten aus Russland zu folgen. In Russland gibt es einige sehr gute Militärblogger, die keineswegs Propaganda betreiben, sondern sehr wahrheitsgetreu berichten. Und die berichteten sofort, dass der russische Angriff die Ukraine vollkommen unvorbereitet getroffen hatte und dass Sudscha schnell unter russische Kontrolle geriet, womit die eingekesselten ukrainischen Kräfte zersplittert und von jedem Nachschub abgeschnitten waren.

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Trump greift auf den Alien Enemies Act zurück: eine neue Stufe im Aufbau einer Polizeistaatsdiktatur

Von Joseph Kishore – 18. März 2025

Am Samstag berief sich die Trump-Regierung offiziell auf den Alien Enemies Act („Gesetz über ausländische Feinde“) aus dem Jahr 1798, eine bedeutende Eskalation bei der Errichtung einer Polizeistaatsdiktatur. Das Weiße Haus begann sofort mit der Abschiebung hunderter Einwanderer und setzte sich damit über eine gerichtliche Anordnung hinweg, die einen Aufschub der Maßnahmen anordnete.

Der Alien Enemies Act, der 1798 unter Präsident John Adams als Teil des Alien and Sedition Acts verabschiedet wurde, verleiht dem Präsidenten die unkontrollierte Befugnis, Staatsangehörige feindlicher Staaten ohne ordentliches Verfahren zu inhaftieren oder zu deportieren. Das Gesetz wurde nur dreimal angewandt: Im Krieg von 1812, im Ersten Weltkrieg und – am berüchtigtsten – im Zweiten Weltkrieg, um die Masseninternierung japanischer Einwanderer und japanischstämmiger Amerikaner zu rechtfertigen.

In jedem dieser Fälle wurde das Gesetz während eines formell erklärten Krieges geltend gemacht. Trump nutzt es jedoch, um einen völlig fiktiven „Krieg“ gegen Banden zu rechtfertigen, die angeblich mit der venezolanischen Regierung in Verbindung stehen. Seine Durchführungsverordnung bezeichnet Tren de Aragua (TdA) als „ausländische terroristische Organisation“, die angeblich mit Präsident Nicolás Maduro zusammenarbeite, um eine „Invasion und einen räuberischen Einfall“ in die Vereinigten Staaten zu begehen.

Jeder, der beschuldigt wird, Mitglied der TdA zu sein, wird für nicht berechtigt erklärt, rechtlichen Schutz nach den bestehenden Einwanderungsgesetzen zu genießen. Die Feststellung der Zugehörigkeit erfolgt ausschließlich auf der Grundlage von Behauptungen des Präsidenten. Das bedeutet, dass Trump das Recht hat, jeden Nicht-Staatsbürger zu verhaften und abzuschieben, ohne dass ein Gerichtsverfahren stattfindet.

Vielleicht noch bedeutsamer als die Anordnung selbst ist Trumps Missachtung einer gerichtlichen Anordnung, die die Abschiebungen blockiert und nur wenige Stunden nach Veröffentlichung der Anordnung erlassen wurde. Bundesrichter James Boasberg entschied, dass sich die USA nicht im Krieg mit Venezuela befinden, und wies Flugzeuge mit hunderten angeketteten und gefesselten Passagieren an, umzukehren.

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Aufrüstungsprogramm von Union und SPD: Eine Kriegserklärung an die Arbeiterklasse

Von Peter Schwarz – 18. März 2025

Der Bundestag stimmt heute über das größte Aufrüstungsprogramm seit dem Nazi-Regime ab. Es stellt der zukünftigen Regierung rund eine Billion Euro zur Verfügung, um Deutschland zu einer militärischen Großmacht aufzurüsten und zum Führen von Kriegen zu befähigen. Die Summe ist doppelt so hoch wie der jährliche Bundeshaushalt. Da sich Union, SPD und Grüne einig sind, ist eine Zweidrittelmehrheit für die erforderliche Verfassungsänderung – trotz einiger Abweichler in den eigenen Reihen – so gut wie sicher. Am Freitag muss dann noch der Bundesrat zustimmen.

Das Aufrüstungspaket setzt sich aus zwei Teilen zusammen.

Für Militärausgaben – und auf Drängen der Grünen auch für Geheimdienste, Zivilschutz, Cybersicherheit und die Unterstützung der Ukraine – gilt der vom designierten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) formulierte Grundsatz „Whatever it takes“. Dafür darf die Regierung Kredite in unbeschränkter Höhe aufnehmen. Alle Ausgaben, die über einem Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung (ca. 43 Milliarden Euro) liegen, werden von der Schuldenbremse ausgenommen. Im Gespräch sind insgesamt 500 Milliarden Euro.

Für Investitionen in die Infrastruktur wird ein zusätzliches Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro mit einer Laufzeit von zwölf Jahren eingerichtet. Auch hier unterliegt die Kreditaufnahme nicht der Schuldenbremse.

Um vom reaktionären Charakter des Aufrüstungsprogramms abzulenken, stellen die SPD, die Gewerkschaften sowie Die Linke und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) das Sondervermögen für die Infrastruktur als positive Errungenschaft dar.

SPD-Chef Lars Klingbeil nannte es „einen kraftvollen Anschub für Deutschland mit dem Potenzial, unser Land für die nächsten Jahre, vielleicht Jahrzehnte nach vorne zu bringen“. Die IG Metall-Vorsitzende Christiane Benner lobte, die Politik habe „verstanden, dass jetzt schnell und beherzt gehandelt werden muss“. Linken-Chef Jan van Aken kommentierte, seine Partei sei natürlich für Investitionen in die Infrastruktur, aber gegen die „unfassbar hohe Aufrüstung“.

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Beschlüsse mit dem alten Bundestag: die geballte Dreistigkeit

Von Tobias Riegel – 17. März 2025

Sowohl das Verfassungsgericht als auch die Linke hätten laut manchen Beobachtern gegen die geballte Dreistigkeit der abgewählten Mehrheit einschreiten können – aber erwartungsgemäß wurde das unterlassen. Auch wenn es legal ist: Dass der alte Bundestag noch schnell weitreichende Änderungen beschließen will, ist eine Verhöhnung und Entwertung des selber proklamierten „Kampfes für die Demokratie“. Aber die Verantwortlichen werden mit dem Winkelzug wohl durchkommen.

Nachdem an diesem Sonntag der Haushaltsausschuss des alten Bundestages dem Parlament empfohlen hat, die nötigen Grundgesetzänderungen für zusätzliche Schuldenaufnahmen zu beschließen, ist dafür nun eine Sondersitzung am Dienstag geplant, wie Medien berichten. Dieses Vorgehen ist wie weitere Aspekte rund um das Thema Bundestagswahl meiner Meinung nach skandalös. Auch wenn das Vorgehen der abgewählten Mehrheit nicht als illegal zu bezeichnen sein sollte, so ist es doch empörend.

AfD und Linke hatten sich laut Medienberichten – getrennt voneinander – bemüht, die Sondersitzung zu blockieren, und stellten Anfang letzter Woche Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht. Auch Sevim Dagdelen vom BSW reichte einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein, um das Milliardenpaket für „Verteidigung und Infrastruktur“ zu stoppen. Aber das Gericht wies am Freitag mehrere Anträge gegen die einberufenen Sondersitzungen des alten Bundestags zurück. Die Anträge seien unbegründet, so die Richter in Karlsruhe. Der Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Volker Boehme-Neßler, schreibt in Cicero:

„Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Anträge mehrerer Abgeordneter von Linken und AfD gegen die Bundestags-Sondersitzungen verworfen. Die Entscheidungen aus Karlsruhe sind respektlos – gegenüber der Verfassung und gegenüber den Bürgern.“

Zum vom Verfassungsgericht nicht gestoppten Winkelzug des alten Bundestages schreibt sogar das Redaktionsnetzwerk Deutschland:

„Die Kanzlerschaft von Friedrich Merz wird nicht nur auf einer veritablen Wählertäuschung basieren, sondern auch auf einer Abkehr von bisherigen politischen Gepflogenheiten. Diese bestanden darin, nach einer Wahl mit dem alten Bundestag keine weitreichenden Beschlüsse mehr zu fassen. Wie sinnvoll das ist, zeigt sich gerade im aktuellen Fall der geplanten Grundgesetzänderung. (…) Die Mütter und Väter des Grundgesetzes würden sich im Grabe umdrehen, wenn sie wüssten, wie heutzutage mit ihrer damals sehr sorgsam austarierten Verfassung umgegangen wird.“

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Geht der Balkan wieder in Flammen auf?

Von vesti7.ru (Übersetzung: Thomas Röper) – 17. März 2025

In Rumänien finden Massenproteste gegen den Ausschluss des beliebtesten Politiker von den Präsidentschaftswahlen statt, in Serbien demonstrieren pro-westliche Demonstranten gegen die Regierung und in Bosnien Herzegowina droht sogar ein Bürgerkrieg.

Auf dem Balkan brodelt es derzeit an drei Stellen, aber deutsche Medien berichten nur über eine davon. In Serbien versuchen westliche NGOs mal wieder eine Farbrevolution, um die Regierung zu stürzen, die sich weigert, sich der anti-russischen Politik der EU anzuschließen. Über diese Proteste haben deutsche Medien berichtet, aber was sonst noch auf dem Balkan passiert, erwähnen sie kaum.

Die Massenproteste, die in Rumänien stattfinden, nachdem der in Umfragen führende Politiker von den Präsidentschaftswahlen ausgeschlossen wurde, weil auch er der Politik der EU kritisch gegenüber steht, erwähnen deutsche Medien bestenfalls in Nebensätzen. Und dass in Bosnien Herzegowina ein Bürgerkrieg droht, weil die Zentralregierung den Regierungschef des autonomen serbischen Gebietes festnehmen will, weil der sich ebenfalls nicht gegen Russland stellen will und den Beitritt des Landes zu EU und NATO ablehnt, habe ich in deutschen Medien bisher nicht gelesen.

Diese Gemengelage auf dem Balkan war Thema eine Beitrages, den das russische Fernsehen am Sonntag in seinem wöchentlichen Nachrichtenrückblick gezeigt hat und den ich übersetzt habe. […]

Importierte Revolution: Proteste gegen die Regierung erschüttern Belgrad

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Wie weiter in Syrien? Viele haben das Vertrauen in die Vereinten Nationen verloren

Von Karin Leukefeld – 17. März 2025

Am Wochenende wurde in Syrien der 14. Jahrestag der Revolution gefeiert, während im Küstengebiet in den letzten Tagen über 1.500 Menschen bei Massakern starben. Der UN-Sicherheitsrat verurteilte die Gewalt und forderte den Schutz aller Syrer. Die USA und Russland legten gemeinsam eine einstimmig angenommene Erklärung vor, die auf die UN-Resolution 2254 (2015) Bezug nimmt. Einige Staaten wollten Israels militärisches Vorgehen in Syrien konkreter benennen, was nicht umgesetzt wurde. Israel hat nach dem Fall des Assad-Regimes strategische Positionen besetzt und syrische Militärstellungen bombardiert. Die Hayat Tahrir al-Sham (HTS), ursprünglich als Al-Qaida-Ableger gegründet, spielt eine zentrale Rolle im aktuellen Konflikt.

Mit Demonstrationen und Straßenfesten wurde am 15. März (Samstag) in Städten Syriens an den 14. Jahrestag der Syrischen Revolution erinnert. Die Feste fanden unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Fahnen wurden geschwenkt, Süßigkeiten verteilt, revolutionäre Lieder hallten durch die Straßen, beschreibt es der Nachrichtensender Al Jazeera aus Katar und ähnlich auch türkische Medien. Hubschrauber kreisten über den Menschen, die sich den Berichten zufolge in großen Mengen versammelt hatten und warfen Konfetti und Rosen herunter. „Rosen sind ein Symbol für Frieden, sagen die Leute“, berichtete der Al-Jazeera-Reporter in Damaskus. „Stellen Sie sich vor, 14 Jahre lang haben die Hubschrauber über diesem Land Fassbomben auf die Menschen geworfen.“ Doch nun sei die Zeit des Friedens und der Versöhnung angebrochen „und aus den Hubschraubern werden Rosen geworfen“.

Im Küstengebiet des Landes feierten die Menschen nicht. Mehr als 1.500 Menschen, zumeist Zivilisten, waren nach dem 6. März bei Menschenjagd und Massakern ums Leben gekommen. Bewaffnete Kräfte der „Allianz zur Befreiung der Levante“, Hayat Tahrir al-Sham (HTS), – die weithin als „ausländische extremistische“ Kräfte bezeichnet wurden – hatten Menschen wahllos erschossen, gedemütigt und gejagt, die sie als „Überbleibsel des Assad-Regimes“ verfolgten. Sie reagierten auf einen Aufstand ehemaliger Offiziere und Soldaten der syrischen Armee, den diese „Küstenschild“ genannt hatten. Die HTS-Truppen waren schließlich in der Überzahl und schlugen den Aufstand nieder.

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Wieso vergibt Bundeswehr ein Milliarden-Projekt ohne reguläres Vergabeverfahren an Rheinmetall?

Von Florian Warweg – 17. März 2025

Der Bundesrechnungshof hat massive Kritik an einem milliardenschweren Rüstungsprojekt der Bundeswehr geäußert. Die geplante digitale Anbindung von Gefechtsständen über das neue Richtfunksystem TaWAN LBO sei mit „erheblichen Entwicklungsrisiken“ behaftet, der Einsatzwert überzeuge nicht und es wird vor „Investitionsruinen“ gewarnt. Zudem erfolgte die Auftragserteilung ohne reguläres Vergabeverfahren direkt an Rheinmetall. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wie es sein kann, dass in Zeiten, in denen jedes Schulessen öffentlich ausgeschrieben werden muss, ein Projekt über fünf Milliarden Euro direkt vergeben wird und ob Verteidigungsminister Boris Pistorius die Bedenken des Rechnungshofes grundsätzlich teilt.

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