Von Alexander Unzicker – 11. Dezember 2021
Ich bin geimpft. Aber eine individuelle medizinische Risikoabwägung hat nichts mit der Frage zu tun, ob die Mehrheit einer Minderheit körperlich ihren Willen aufzwingen darf. – Die geplante Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 ist ein in dieser Form bisher nie dagewesener Vorgang. Obwohl die Kernfrage verfassungsrechtlicher Natur ist, müssen doch die medizinischen Aspekte vorab erörtert werden. In der Bevölkerung gibt es eine verbreitete, jedenfalls noch verbleibende, Impfskepsis. Teilweise ist diese nicht rational begründet, aber einige Argumente verdienen zumindest, angehört zu werden; wieder einige davon sind durchaus nicht hinreichend bekannt.