Von Florian Warweg – 07. Dezember 2023
Neuste Entwicklung in der Causa Cum-Ex: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Strafanzeige von Fabio de Masi gegen Kanzler Scholz wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss abgewiesen. Die Begründung der Staatsanwaltschaft lautet zusammengefasst: Sein Sprecher habe die Öffentlichkeit womöglich belogen und nicht Scholz selbst („…dass der Sprecher Hebestreit seine Ausführungen gemacht hat, um den Eindruck eines geordneten Hauses zu erwecken“). Die NachDenkSeiten baten vor diesem Hintergrund den Regierungssprecher darum, doch bitte mal Klarheit zu schaffen, wer denn nun in der Angelegenheit mutmaßlich gelogen hat. Dieser reagierte zunächst mit der gewagten Behauptung, der Verweis des Fragestellers, dass die Staatsanwaltschaft in Hamburg weisungsgebunden ist, sei „eine Unterstellung“.