Der Fall Ballweg und die skandalöse „Corona-Justiz“

Von Tobias Riegel – 21. März 2025 um 11:01

„Preise für Hetze, Haft für Atteste“: Die selektive juristische Härte, die gegen manche Kritiker der Corona-Politik bis heute entfaltet wird, während die Verantwortlichen einer destruktiven Politik verschont bleiben, ist skandalös. Das einseitige Verhalten kann den Glauben in die Justiz beschädigen. Nicht nur Fälle wie der des „Querdenken“-Initiators Michael Ballweg werfen ein entlarvendes Licht auf eine teils parteiisch erscheinende Rechtspraxis, die auch bei anderen Themen und auch beim Bundesverfassungsgericht zu beobachten ist.

Das Landgericht Stuttgart hat eine Einstellung des Betrugsverfahrens gegen den „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg vorgeschlagen, wie Medien berichten.

Der „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg saß ab Juni 2022 bereits monatelang in Untersuchungshaft, seit vergangenem Oktober wird am Landgericht Stuttgart verhandelt. Am Montag schlug die Vorsitzende Richterin vor, das Betrugsverfahren gegen Ballweg einzustellen. Der Grund: Geringfügigkeit. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem Vorschlag jedoch nicht zu. Eine Verurteilung sei wahrscheinlich, sagten die Ankläger. Der Prozess wird daher fortgesetzt. Bis zum im Oktober erwarteten Urteil sind noch 25 Verhandlungstage angesetzt.

Ballweg wird versuchter Betrug in 9.450 Fällen vorgeworfen. Laut der Staatsanwaltschaft warb er von Tausenden Menschen mehr als eine Million Euro Spenden für die Organisation der „Querdenker“-Bewegung ein, habe die Spender aber angeblich über die Verwendung der Gelder getäuscht: Ballweg soll der Anklage zufolge 575.929,84 Euro für „private Zwecke“ verwendet haben. Der Vorwurf lautet aber nur auf „versuchten Betrug“, weil einigen Spendern wohl gleichgültig gewesen sei, was mit dem Geld passiert, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft.

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