Von Peter Schwarz – 7. November 2023
Das Grundgesetz gibt jedem in Deutschland das Recht, „sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ (Art. 8) und „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5)
Das Ausmaß, in dem sich Regierungs- und Sicherheitsbehörden über diese demokratischen Grundrechte hinwegsetzen, ist atemberaubend. Demonstrationen gegen den Genozid in Gaza werden reihenweise verboten oder mit strengen Auflagen versehen. Große Polizeiaufgebote schüchtern die Demonstrationsteilnehmer ein, zensieren jedes gesprochene und geschriebene Wort, nehmen Teilnehmer reihenweise fest und beschlagnahmen Flugblätter und Transparente.Laut einer Umfrage des Spiegels wurde in den 20 größten deutschen Städten ein Viertel aller angemeldeten propalästinensischen Demonstrationen verboten. Die Restlichen fanden unter schikanösen Auflagen statt, die im Detail festlegten, was gesagt und gezeigt werden durfte und was nicht. Die Auflagen erinnern an das „Neusprech“ in George Orwells Roman „1984“, das „durch die Eliminierung unerwünschter Wörter“ für die richtige Weltanschauung und Geisteshaltung sorgen soll. Sie unterscheiden sich von Stadt zu Stadt und sind von vollkommener staatlicher Willkür geprägt.
Schon Ausrufe wie „From the river to the sea“ wurden als „antisemitisch, volksverhetzend, gewalt- oder terrorverherrlichend“ eingestuft und verboten. In Berlin, wo am Samstag rund 20.000 Teilnehmer zur bisher größten Demonstration zusammenkamen, hatte die Polizei einen umfangreichen Auflagenkatalog erlassen. Wer das Existenzrecht Israels verneine, begehe eine Straftat, die sofort geahndet werde, warnte Einsatzleiter Stephan Klatte, und drohte im Wiederholungsfall mit der Auflösung der Demonstration.
Untersagt waren auch Symbole, Fahnen und Ausrufe sowie das Werben für Hamas, die Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) und die kürzlich verbotene Gefangenenhilfsorganisation Samidoun. Palästinensertücher und Palästina-Flaggen waren zwar erlaubt, konnten aber beschlagnahmt werden, wenn sie „unterstützend“ mit verbotenen Parolen eingesetzt wurden.