Der Umgang mit Grundgesetz und Schulden – ein Spiegelbild des scheindemokratischen deutschen Politikbetriebs

Von René-Burkhard Zittlau – 28. März 2025

Der 21. März 2025 bot eine desaströse Momentaufnahme des Zustands der deutschen Politik. An diesem Tag wurden mehrere schon viele Jahre währende Missverständnisse endgültig aufgelöst. Eins findet sich in Artikel 38, Absatz 1 des Grundgesetzes:

„Sie [die Abgeordneten des Bundestages] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Ein anderes [Missverständnis; die GG-Red.] formuliert das Bundesministerium für Justiz auf seiner Webseite wie folgt:

„Es [das Grundgesetz] ist die rechtliche Grundordnung unseres Gemeinwesens.“

Weiter wird dort postuliert: „Als Staatsverfassung formt das Grundgesetz unsere staatliche Ordnung.“

Die Ereignisse dieses schwarzen Freitags der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte des im Reichstagsgebäude zu Berlin tagenden 20. Deutschen Bundestages belegen: die obigen Zitate stellen eine Reminiszenz dar. Eine Erinnerung an ein wohlformuliertes demokratisches Ideal, das in der seit 1945 nie souveränen Bundesrepublik Deutschland unter den gegebenen Nachkriegsrealitäten von Anfang an einen schweren Stand hatte. Die aktuellen Entscheidungen wirken wie ein Todesstoß.

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