Von Dietmar Henning
5. Januar 2016
Die ohnehin niedrigen Hartz-IV-Regelsätze verlieren Jahr für Jahr an realem Wert. Bei der Berechnung der Regelsätze für 2016 hält sich die Bundesregierung weder an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 noch an eigene Gesetze.