Von Peter Schwarz
10. November 2017
Im deutschen Strafgesetzbuch gibt es einen Paragrafen, der die Verunglimpfung des Andenkens eines Verstorbenen unter Strafe stellt. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug. Für historische Personen scheint dies nicht zu gelten. Verfolgt man die Artikel, Rundfunkbeiträge und Filme zum hundertsten Jahrestag der Oktoberrevolution, so herrscht dort der Grundsatz: „Alles ist erlaubt.“