Die „Sonderregel“ im NATO-Truppenstatut bei Straftaten von US-Soldaten auf deutschem Boden

Von Florian Warweg – 31. Oktober 2024

Im Oktober dieses Jahres wurde ein US-Soldat, der auf einer Kirmes im rheinland-pfälzischen Wittlich einen deutschen Staatsbürger mit mehreren Messerstichen getötet hatte, trotz eines zuvor abgelegten Geständnisses von einem US-Militärgericht freigesprochen. Dies war nur möglich, weil es, wie es unter anderem der SWR berichtet, im NATO-Truppenstatut, welches den Umgang mit Straftaten von US-Soldaten regelt, eine Sonderregelung für Deutschland gibt. Die NachDenkSeiten fragten vor diesem Hintergrund auf der BPK [Bundespressekonferenz, die GG-Red.] nach und wollten zudem wissen, wie solche Fälle für ausländische Soldaten im neuen taktischen Hauptquartier für die NATO in Rostock geregelt sind, weil das NATO-Truppenstatut auf dem Gebiet der ehemaligen DDR keine Gültigkeit hat.

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