Die UNO kritisiert das deutsche Selbstbestimmungsgesetz scharf, nach dem man sein Geschlecht jederzeit ändern kann

Von Thomas Röper – 1. November 2024

Die Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen der UNO hat das deutsche Selbstbestimmungsgesetz scharf kritisiert, nach dem man ab 1. November einmal pro Jahr sein Geschlecht ändern kann. Die Kritik der UNO-Sonderberichterstatterin klingt fast genauso wie die Kritik der AfD an dem Gesetz.

Das Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November in Deutschland in Kraft getreten ist und nach dem jeder in Deutschland ab sofort einmal pro Jahr sein juristisches Geschlecht ändern kann, wurde von der Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen der UNO in einer Erklärung scharf kritisiert. […]

Die Sonderberichterstatterin kritisierte, dass das Gesetz „die Sicherheit, Privatsphäre und andere Menschenrechte von Frauen und Mädchen untergräbt“, vor allem von Frauen, die schon Opfer von „männlicher Gewalt“ geworden sind. Sie kritisierte, dass der durch das Gesetz erlaubte Zutritt von biologischen Männern in getrennt-geschlechtliche Bereiche wie Notunterkünfte, öffentliche Toiletten und Umkleideräume „schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit von Frauen und Mädchen haben wird“.

Sie forderte dringend, dass „geschlechtergetrennte Räume für Frauen und Mädchen vorrangig erhalten bleiben“ müssen.

Sie kritisierte vor allem die Tatsache scharf, dass auch Notunterkünfte, also beispielsweise Frauenhäuser, in denen ohnehin schon traumatisierte Frauen Schutz vor gewalttätigen Männern suchen, Frauen und biologische Männer, die sich als Frau registriert haben, gleich behandeln müssen.

Außerdem sieht die UNO-Sonderberichterstatterin in dem Gesetz „erhebliche Auswirkungen auf die Meinungs- und Redefreiheit sowie auf die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“, weil man laut dem Gesetz Menschen anscheinend nicht einmal nach ihrem ursprünglichen Geschlecht fragen darf. Die AfD kritisierte ebenfalls – und ich schließe mich dieser Kritik an -, dass man sich in Deutschland nun strafbar machen kann, wenn man jemanden mit dem „falschen“ Geschlecht anspricht, also einen Mann, nur seinen Geschlechtseintrag verändert hat, als „Mann“ bezeichnet.

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