Von Ralf Wurzbacher – 9. Oktober 2023
Irgendwie will die deutsche Justiz sich nicht mit der Rolle des Bundeskanzlers beim Cum-Ex-Steuerraubzug der Hamburger Warburg-Bank beschäftigen. Ein frisch aufgetauchter Vermerk der Kölner Staatsanwaltschaft könnte die Erklärung liefern: Demnach agierten die Ermittler bei ihrem Prüfverfahren „mit Rücksicht auf die Stellung“ des Regierungschefs wohl nicht ganz so akribisch wie üblich. Diese Darstellung stammt ausgerechnet von jener Oberstaatsanwältin, die von langer Hand in ihrem Fahndungseifer ausgebremst werden sollte. Zufälle gibt’s.