Von Claudia Wangerin – 27. November 2021
Kurz vor dem 50. Jahrestag des „Radikalenerlasses“ von 1972 planen die „Ampel“-Parteien eine Art Neuauflage: „Um die Integrität des Öffentlichen Dienstes sicherzustellen, werden wir dafür sorgen, dass Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem Dienst entfernt werden können“, heißt es im Unterkapitel „Verwaltungsmodernisierung“ im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. In der Rubrik „Innere Sicherheit“ heißt es: „Die in anderen Bereichen bewährte Sicherheitsüberprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern weiten wir aus und stärken so die Resilienz der Sicherheitsbehörden gegen demokratiefeindliche Einflüsse.“ Was heißt das konkret? In den letzten Jahren sind vor allem Fälle bekannt geworden, in denen extreme Rechte bei Polizei und Bundeswehr Zugang zu Waffen und sensiblen Daten politischer Gegner erlangen konnten – insoweit würden es auch Linke und Linksliberale begrüßen, sollte da in Zukunft genauer hingeschaut werden. Linke, die in der Vergangenheit als Lehrer erfolgreich gegen Berufsverbote geklagt haben, bezweifeln aber, dass dies die hauptsächliche Intention ist.