Von Justus Leicht – 31. Januar 2023
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat im Januar den Friedensaktivisten Heinrich Bücker verurteilt, weil er sich in einer öffentlichen Rede gegen die deutsche Kriegspolitik in der Ukraine wandte. Das Urteil ist ein massiver Angriff auf die demokratischen Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Es erinnert an die Verfolgung von Antimilitaristen in der Weimarer Republik, die sich – wie Carl von Ossietzky – gegen die Aufrüstung der Reichswehr wandten. Bücker ist Mitglied der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) sowie der Linkspartei. Er betreibt in Berlin das COOP Anti-War Café, in dem regelmäßig antimilitaristische Veranstaltungen stattfinden. Am 22. Juni 2022 hielt er am Sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park eine Rede zum 81. Jahrestag des Überfalls von Nazi-Deutschland auf die Sowjetunion, in der er die Zusammenarbeit der deutschen Politik mit ehemaligen Nazi-Kollaborateuren in der Ukraine verurteilte und Verständnis für die Sichtweise des russischen Präsidenten äußerte.