Von Jens Berger – 10. Oktober 2022
Nun hat der von Olaf Scholz angekündigte „Doppelwumms“ konkrete Formen. Die Fragezeichen bleiben jedoch. Zwar fällt die Entlastung auf Basis eines subventionierten Preises von 12 Cent pro Kilowattstunde für Haushalte und Gewerbekunden ordentlich aus. Diese Entlastung gilt laut der heute vorgestellten Empfehlung der Expertenkommission jedoch erst in einer zweiten Stufe, die erst ab März nächsten Jahres in Kraft tritt. Das heißt, die Gaspreisbremse gilt für zwei Drittel der kommenden Heizsaison nicht. Als Ausgleich will der Staat eine Abschlagszahlung der Haushaltskunden übernehmen. Das federt die Belastung durch die massiv gestiegenen Gaspreise jedoch nur gering ab – zu gering, um negative Wirkungen auf die Binnennachfrage abzufedern.