Von Florian Warweg – 8. März 2024
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte sich am 4. März erstmals öffentlich gegen eine Auslieferung des seit fünf Jahren unter höchst fragwürdigen Umständen und Bedingungen in britischer Haft einsitzenden australischen Journalisten Julian Assange an die USA ausgesprochen. Das ist durchaus bemerkenswert vor dem Hintergrund, dass zuvor auf Fragen der NachDenkSeiten in der Bundespressekonferenz die Standardantwort des Regierungssprechers lautete, dazu habe sich der Bundeskanzler nie eingelassen und werde das auch nicht tun. Die NachDenkSeiten wollten folglich wissen, wie es zum Sinneswandel beim Kanzler kam und wieso er nicht konsequenterweise auch die Freilassung des WikiLeaks-Gründers fordert, gegen den in Großbritannien außer dem US-Auslieferungsantrag nichts mehr vorliegt.