Generalbundesanwalt verneint Strafbarkeit deutscher Waffenlieferungen an Israel

Von RT DE – 19. September 2024

Im Februar stellten Anwälte einiger Friedensaktivisten Strafanzeige gegen deutsche Regierungsvertreter wegen „Beihilfe“ zu Israels Völkermord in Gaza. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof bestätigt diesen Vorwurf jedoch nicht.

Seit die israelischen Kriegsverbrechen im Gazastreifen bekannt wurden, wurden zahlreiche Klagen und Anzeigen gegen die Bundesregierung eingereicht. Viele Friedensaktivisten und deutsche Anwälte verlangen den Stopp von Militärexporten nach Israel.

Obwohl die deutsche Bundesregierung nach den Angriffen der Hamas vom 7. Oktober mit einer demonstrativen Verzehnfachung der Rüstungslieferungen an Israel Beihilfe zur völkerrechtswidrigen Kriegsführung Israels geleistet hat, sieht der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof darin keine Beihilfe zum Kriegsverbrechen (Völkerstraftat).

In einem Schreiben an die Anwälte des Politikers und Publizisten Jürgen Todenhöfer, lehnt der Generalbundesanwalt es „mangels Anfangsverdachts“ ausdrücklich ab, gegen die Mitglieder des Bundessicherheitsrates der Bundesregierung auch nur zu „ermitteln“. Die deutschen Rüstungs- und Waffenlieferungen seien keine Beihilfe zu Kriegsverbrechen. So lautete die Antwort des Generalbundesanwalts auf die gemeinsame Strafanzeige des Deutsch-Palästinensers K. Alastal aus Bochum, der im Gaza-Krieg etliche Familienmitglieder verloren hat, und Todenhöfers gegen die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung.

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