Von Thomas Röper – 28. März 2024
Die Bundesregierung hat das Parlament auf eine Kleine Anfrage zu den Gründen der Energiekrise belogen. Die Bundesregierung verstößt damit wahrscheinlich gegen das Grundgesetz, aber das wird in Deutschland ja inzwischen zur Norm.
Als Kleine Anfrage bezeichnet man eine Frage eines Abgeordneten an die Regierung, beispielsweise eines (oder mehrerer) Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung. Die Antworten beruhen, so die Theorie, auf den Fakten, die der Regierung aktuell vorliegen. Kleine Anfragen sind hauptsächlich ein Instrument der Opposition, die damit die Regierung kontrollieren will.
Die Kleine Anfrage ist ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle, denn – darauf sei hier explizit hingewiesen – der Bundestag kontrolliert die Regierung. Zumindest in der Theorie, in der Praxis kann die Bundesregierung diese Kontrolle verweigern, indem sie sich auf Geheimhaltungsinteressen beruft, sich dumm stellt, oder dreist lügt …
Dass die Bundesregierung die Antworten auf Kleine Anfragen verweigert, ist schon schlimm genug, aber nun hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage sogar dreist gelogen. AfD-Abgeordnete stellten eine Kleine Anfrage, deren erste Frage lautete:
„Hat die Russische Föderation nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Bundesregierung erwähnte Energiekrise durch konkrete, die Versorgung Deutschlands mit Energie oder Energieträgern beeinflussende Maßnahmen ausgelöst oder verstärkt, insbesondere dadurch das Angebot an Energie verknappt oder den Energiepreis erhöht, und wenn ja, durch welche, in welchem Ausmaß, und in welchem Zeitraum?“
Im Klartext wollte die AfD wissen, ob, und wenn ja wie, Russland die Energiekrise in Deutschland ausgelöst hat.
Die Antwort der Bundesregierung war eine einzige dreiste Lüge, wie sich leicht nachweisen lässt. Sezieren wir die Antwort einmal.