Von Jens Berger – 21. Mai 2024fschneiderische Satz könnte Außenministerin Annalena Baerbock schon bald einholen. Wenn die Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs ICC den vom ICC-Chefankläger gestern beantragten Haftbefehl gegen den israelischen Premier Benjamin Netanjahu annimmt – was Insidern zufolge nur eine Formsache ist –, wird der Regierungschef „unseres engsten Verbündeten im Nahen Osten“ (Zitat Baerbock) ein mit weltweitem Haftbefehl gesuchter Kriegsverbrecher sein. Sollte er künftig deutschen Boden betreten, müsste Deutschland ihn festnehmen und nach Den Haag ausliefern. Auch die Lieferung von Waffen an einen Kriegsverbrecher wäre zumindest moralisch ein Dilemma für eine Regierung, die sich an anderer Stelle doch so gerne auf das Völkerrecht beruft und eine regelbasierte Außenpolitik zu ihrem Dogma erklärt hat.