Von Thomas Röper – 28. Oktober 2024
Die EU will den geplanten 35-Milliarden-Kredit an die Ukraine, der aus den Einnahmen aus den in der EU eingefrorenen russischen Vermögenswerten zurückgezahlt werden soll, nutzen, um die Kontrolle über die ukrainische Rüstungsindustrie zu erlangen.
Die EU-Kommission hat am 24. Oktober die Regulierung 2024/2773 angenommen, laut der sie sich mit dem Kredit über 35 Milliarden Euro an Kiew, der aus den Einnahmen der in der EU eingefrorenen russischen Vermögenswerte zurückgezahlt werden soll, die Kontrolle über die ukrainische Rüstungsindustrie sichern will. Die Kredite werden der Ukraine demnach nur gewährt, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, die die EU-Kommission in einem Memorandum of Understandig (MoU) mit Kiew, das noch vorbereitet wird, festlegt.
Das Memorandum of Understanding
Formell wird der Kredit an die Ukraine für den Wiederaufbau des Landes gewährt, aber das Interessante steht im Kleingedruckten. In Artikel 12 der EU-Regulierung 2024/2773 steht:
„Zu den politischen Bedingungen des MoU gehört darüber hinaus die Verpflichtung, die Zusammenarbeit mit der Union bei der Sanierung, dem Wiederaufbau und der Modernisierung der ukrainischen Verteidigungsindustrie im Einklang mit den Zielen der Programme der Union zur Sanierung, dem Wiederaufbau und der Modernisierung der verteidigungstechnologischen und -industriellen Basis der Ukraine und anderer einschlägiger Programme der Union zu fördern.“
Das bedeutet, dass die wichtigste Bedingung der EU dafür, dass Kiew die Kredite von der EU in Höhe von 35 Milliarden Euro erhält, ist, dass die Ukraine sich verpflichtet, der EU das Recht zu geben, nach Beendigung des Konflikts die ukrainische Rüstungsindustrie wieder aufzubauen und vor allem, dabei die Kontrolle über die ukrainische Rüstungsindustrie zu übernehmen.
Die EU will sich dieses Recht für bis zu 45 Jahre sichern, denn in Artikel 10 der EU-Regulierung steht, dass die Laufzeit der Kredite bis zu 45 Jahre dauern kann. Da die Ukraine de facto pleite ist, ist eine vorzeitige Ablösung der Kredite ausgeschlossen und die Laufzeit von 45 Jahren damit festgeschrieben.
Die faktische Übernahme der Kontrolle über die ukrainische Rüstungsindustrie durch die EU ist die einzige Bedingung des künftigen Memorandums, die in Artikel 12 der EU-Regulierung genannt wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass die EU-Kommission in das Memorandum keine weiteren Anforderungen an die Ukraine aufnehmen könnte, denn bisher war über das geplante Memorandum nur bekannt, dass es eine Verpflichtung zur Fortsetzung demokratischer Reformen, zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine und zum Schutz der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten, beinhalten würde.