Von Karin Leukefeld – 3. Februar 2024
Im November 2019 wurde bekannt, dass der damalige und heutige israelische Ministerpräsident Benjamin Netanyahu wegen Korruption vor Gericht muss. Dass Justizministerium hatte mitgeteilt, dass Netanjahu wegen Betrugs, Untreue und Bestechlichkeit angeklagt werde. Seine damaligen Regierungspartner standen geschlossen hinter ihm. „Er ist der Ministerpräsident des Staates Israel, und es gilt für ihn die Unschuldsvermutung“, sagte Verteidigungsminister Naftali Bennett. Für das UN-Hilfswerk zur Unterstützung und für Arbeit palästinensischer Flüchtlinge (UNRWA) gilt Artikel 11 der Internationalen Menschenrechtskonvention in Sachen Unschuldsvermutung offensichtlich nicht.
Die israelische Kriegsregierung beschuldigt die UNWRA, „von der Hamas unterwandert“ zu sein. Deutsche Medien übernehmen weitgehend diese Darstellung des israelischen Inlandsgeheimdienstes Shin Bet und des Netanyahu-Büros. Die Bundesregierung hat – ohne eine sofort eingeleitete Untersuchung der UNRWA abzuwarten – in artiger Gefolgschaft der US-Administration die Zahlungen an die UNWRA eingestellt.
Das Ganze geschieht vor dem Hintergrund der Eilentscheidung des Internationalen Gerichtshofes (IGH, Den Haag, 26. Januar 2024), die Klage von Südafrika gegen Israel wegen Völkermordes im Gazastreifen anzunehmen. Gleichzeitig fordert der IGH Israel auf, völkermörderisches Vorgehen (der israelischen Armee) gegen die Zivilbevölkerung im Gazastreifen zu unterbinden und humanitäre Hilfe für die Menschen dort zuzulassen. Die Eilentscheidung wurde mit großer Mehrheit der IGH-Richter getroffen. Lediglich einer oder zwei von 16 Richtern stimmten den einzeln abgestimmten Forderungen an Israel nicht zu
Israel hat das IGH-Statut nicht unterzeichnet und tut das Gegenteil von dem, wozu es vom IGH aufgefordert wird. Die Angriffe gegen die Palästinenser im Gazastreifen und im von Israel besetzten Westjordanland wurden verschärft und ausgeweitet. Dazu gehört die Kampagne gegen die UNWRA, die Israel seit seiner Gründung (1948) bekämpft.
Die Unterstützung der westlichen Staaten (USA, Deutschland, Großbritannien u.a.m.) für Israel könnte den Straftatbestand der Beihilfe zum Völkermord erfüllen, sagt der ehemalige Direktor des Büros des Hochkommissariats für Menschenrechte in New York, Craig Mokhiber, im Gespräch mit dem Journalisten Chris Hedges. Mokhiber, der seit 1992 für die UN u.a. als UN-Menschenrechtsbeauftragter in Afghanistan, Palästina und Sudan gearbeitet hat, trat Ende Oktober 2023 unter Protest von seinem Posten zurück, weil die Vereinten Nationen nicht in der Lage waren, die Palästinenser zu schützen.