Von Evelyn Hecht-Galinski – 26. Dezember 2023
Hat nicht der „jüdische Besatzerstaat“ jedes Recht auf „Selbstverteidigung“ verwirkt und als Besatzer auch nie gehabt? Wer gibt Besatzern das Recht auf „Selbstverteidigung“ gegen Besetzte, die sich mit allen wenigen Mitteln versuchen, sich dieser illegalen Besatzung zu widersetzen? Ja, das ist ihr legales Recht! Ja, es waren brutale Mittel, gegen eine brutale Besatzung. Das gleiche gilt für den mehr als propagandistisch erfundenen Begriff des „Existenzrechts“. Wie oft schrieb ich schon, dass ein Staat ohne Grenzen und Verfassung dieses Recht nicht hat. Israel hat nur ein Ziel und das heißt Land stehlen, siedeln, vertreiben und in einem Apartheid-Groß-Israel allein zu existieren. Wenn also jeder deutsche „Neubürger“ dieses „Existenzrecht“ anerkennen muss, um eingebürgert zu werden, dann ist das mit unserer Demokratie nicht vereinbar. Deutsche Traumatisierung als Einbürgerungspolitik gehört in die Psychiatrie!