Von Thomas Röper – 13. April 2025
Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird angekündigt, wie die Regierung gegen die Opposition vorgehen will. Statt des Verbotes beispielsweise der AfD wird ein subtilerer und einfacherer Weg eingeschlagen. […] Das ist nicht überraschend, denn die AfD zu verbieten, dürfte kaum möglich sein, wie der Versuch, die NPD zu verbieten, seinerzeit gezeigt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Parteiverbot abgelehnt, weil die NPD bis in die Spitze so sehr von V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt war, dass das Gericht nicht feststellen konnte, welche Aktivitäten der NPD tatsächlich von der NPD kamen und welche von Verfassungsschutzleuten initiiert wurden.
Das gleiche Problem dürfte auch beim Versuch eines Verbotes der AfD auftauchen, denn die Partei ist seit ihrer Gründung im Visier der Geheimdienste und dürfte ähnlich von ihnen durchsetzt sein. Um die AfD trotzdem loszuwerden zu können, hat sich die künftige Bundesregierung daher einen Trick einfallen lassen.
Der Trick mit §130 StGB
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung. Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen.“
Da „Hass und Hetze“ juristisch nicht klar definiert sind, kann man unter diesem Vorwand alles bestrafen. Wenn die neue Regierung also den Paragrafen der Volksverhetzung so verändert, dass auch bisher straffreie Äußerungen plötzlich als Volksverhetzung gelten, dann ist das das perfekte Mittel, um führende Politiker der AfD im Eiltempo zu verurteilen.