Von Thomas Röper – 18. November 2023
Der Internationale Strafgerichtshof hat nun die Gelegenheit, der ganzen Welt zu zeigen, dass er ein neutraler Gerichtshof ist, denn fünf Staaten haben sich wegen israelischer Kriegsverbrechen an den Gerichtshof gewandt. Wenn er darauf nicht reagiert, stellt er seine Existenzberechtigung in Frage.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist für die Staaten zuständig, die dem Rom-Statut beigetreten sind. Der IStGH ist zuständig, wenn Klage der Täter aus einem Mitgliedsstaat kommt oder wenn die Straftaten in einem Mitgliedsstaat begangen wurden. Der IStGH hat jedoch den Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Putin ausgestellt, obwohl Russland nicht dem Rom-Statut beigetreten ist und obwohl auch die Ukraine, auf deren Gebiet die angeblichen russischen Kriegsverbrechen nach Meinung des IStGH stattgefunden haben, das Rom-Statut nicht ratifiziert hat. Damit hat der IStGH auf anschauliche Weise gegen seine eigenen Regeln verstoßen, um die Wünsche des Westens zu erfüllen. Dazu, dass der Westen den IStGH kontrolliert, kommen wir noch.
Israel und der IStGH: Offenbar haben sich einige Staaten ein Beispiel an dem Vorgehen genommen, denn fünf Länder haben die Anklagebehörde des IStGH gebeten, die Lage in Palästina zu untersuchen, obwohl auch Israel nicht Mitglied des Rom-Statutes ist, teilte der Ankläger Karim Khan mit. Ihm zufolge haben Bangladesch, Bolivien, Dschibuti, die Komoren, Südafrika und Dschibuti eine Untersuchung beantragt.
Zuvor hatten schon ein ehemaliges Mitglied des türkischen Parlaments und Istanbuler Staatsanwälte beim IStGH eine Petition gegen den israelischen Premierminister eingereicht, in der argumentiert wird, dass Netanjahu „vor den Augen der Welt Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen, Krieg geführt und Völkermord begangen hat“, wofür er gemäß den internationalen Strafrechtsnormen vor den Internationalen Strafgerichtshof gebracht werden sollte. Zwar ist eine Anrufung des IStGH im Namen des türkischen Staates unmöglich, da Ankara das Rom-Statut nicht unterzeichnet hat, aber die Türkei kann die Staatsanwaltschaft des Gerichtshofs in Den Haag über staatliche Strukturen und NGOs über Verbrechen informieren.
Nach der Logik, der Ankläger Khan bei Präsident Putin gefolgt ist, müsste man in den nächsten Wochen oder Monaten Haftbefehle gegen Verantwortliche aus der israelischen Staats- und/oder Armeeführung erwarten. Das wird natürlich nicht passieren, denn die Anträge haben nur symbolische Bedeutung, da der IStGH bereits seit dem 3. März 2021 Verbrechen untersucht, die seit dem 13. Juni 2014 im Gazastreifen und im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, begangen wurden und in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fallen. Khan erklärte, die Ermittlungen würden fortgesetzt und sich bis zur Eskalation der Feindseligkeiten nach den Anschlägen vom 7. Oktober 2023 erstrecken.
Nach der Logik, der Ankläger Khan bei Präsident Putin gefolgt ist, müsste man in den nächsten Wochen oder Monaten Haftbefehle gegen Verantwortliche aus der israelischen Staats- und/oder Armeeführung erwarten. Das wird natürlich nicht passieren, denn die Anträge haben nur symbolische Bedeutung, da der IStGH bereits seit dem 3. März 2021 Verbrechen untersucht, die seit dem 13. Juni 2014 im Gazastreifen und im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, begangen wurden und in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fallen. Khan erklärte, die Ermittlungen würden fortgesetzt und sich bis zur Eskalation der Feindseligkeiten nach den Anschlägen vom 7. Oktober 2023 erstrecken.
Der unterschiedliche Umgang des IStGH mit Israel und Russland zeigt, dass der IStGH kein Mittel der Rechtsprechung, sondern ein politisches Instrument des Westens ist.