Von Justus Leicht – 3. März 2021
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am 16. Februar die Beschwerde von Abdul Hanan, einem Bauern aus dem afghanischen Kundus, gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Hanan, der auch in Vertretung für sein Dorf auftrat, hatte die Beschwerde wegen mangelhafter juristischer Aufarbeitung des Tods seiner beiden Söhne, die zum Zeitpunkt ihres Todes acht und zwölf Jahre alt waren, angestrengt. Die beiden Kinder, Abdul Bayan und Nesarullah, und über hundert weitere Menschen (die genaue Zahl ist bis heute nicht zweifelsfrei geklärt), die meisten davon Zivilisten, waren am 4. September 2009 getötet worden, als zwei US-amerikanische Kampfflugzeuge eine Menschenmenge bombardierten, die sich um zwei festgefahrene Tanklastzüge auf einer Sandbank des Kundus-Flusses versammelt hatte. Den Befehl für den Angriff hatte Bundeswehroberst Georg Klein gegeben.