Lübcke-Mord: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage

Von Dietmar Gaisenkersting – 4. Mai 2020

Der Generalbundesanwalt hat letzte Woche die Anklageschrift gegen den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) an das zuständige Oberlandesgericht in Frankfurt überstellt. Der Neonazi Stephan Ernst wird angeklagt, Lübcke in der Nacht zum 2. Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses kaltblütig erschossen zu haben. Gegen seinen Bekannten Markus Hartmann bestehe der hinreichende Tatverdacht der Beihilfe zum Mord, schreibt die Bundesanwaltschaft in einer Pressemitteilung.

https://www.wsws.org/de/articles/2020/05/04/lueb-m04.html