Von Patrick Martin – 3. Januar 2023
Donald Trump darf in Maine nicht bei den Vorwahlen zu den Präsidentschaftswahlen 2024 antreten. Dies entschied die für die Wahlbehörde des US-Bundesstaats zuständige Ministerin am 29. Dezember.
Maine ist der zweite US-Bundesstaat, in dem Trump von der Kandidatur für das Präsidentenamt ausgeschlossen wird. Zehn Tage zuvor war bereits der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaats Colorado zu dem Schluss gelangt, dass Trump als Präsident gegen seinen Amtseid verstoßen hat und daher zu keinen öffentlichen Ämtern mehr zugelassen werden darf. Das Gericht berief sich dabei auf den 14. Zusatzartikel zur US-Verfassung.
Trump hatte am 6. Januar 2021 seine Anhänger zum gewaltsamen Sturm auf das Kapitol in Washington angestachelt, um die offizielle Bestätigung der Wahl von 2020 zu verhindern, die der Demokrat Joe Biden mit einem Vorsprung von mehr als sieben Millionen Stimmen klar für sich entschieden hatte.
Die für die Wahlbehörden in Maine zuständige Ministerin (Secretary of State) Bellows erklärte: „Mir ist bewusst, dass noch kein Secretary of State jemals einem Präsidentschaftskandidaten auf Grundlage von Abschnitt 3 des 14. Zusatzartikels den Zugang zu einer Wahl verwehrt hat. Mir ist aber auch bewusst, dass sich noch kein Präsidentschaftskandidat jemals an einem Aufstand beteiligt hat.“
Presseberichten zufolge sind in mehr als einem Dutzend Bundesstaaten Klagen und andere Gerichts- und Verwaltungsverfahren anhängig, mit denen verhindert werden soll, dass Trump auf den Wahlzetteln erscheint.
Die Wahlkommission des US-Bundesstaats Wisconsin sagte eine Anhörung zu einer Klage gegen die Zulassung der Kandidatur Trumps ab, und in Kalifornien lehnte es das zuständige Ministerium ab, ihm das Recht auf Kandidatur zu verweigern. In beiden Bundesstaaten kommt die Sache nun vor Gericht.