Von Tobias Riegel – 1. April 2025
In Frankreich darf sich die aussichtsreiche rechte Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen nach einem Gerichtsurteil nicht zur Wahl stellen. Ein „Kampf gegen Korruption“ ist gut – aber wenn er selektiv bestimmte Personen trifft und auf der anderen Seite schwer belastete Politiker verschont bleiben, dann kann er unter Umständen den Glauben an die Justiz beschädigen.
Die aussichtsreiche Kandidatin für das Amt des französischen Präsidenten, Marine Le Pen, darf nun fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten, wie Medien berichten. Der Vorgang ist beunruhigend. Auch wenn die drei Fälle politisch, juristisch und formal sehr unterschiedlich zu betrachten sind und hier nicht direkt verglichen werden sollen, so rufen die Vorgänge in Frankreich doch auch Erinnerungen an die aktuellen, demokratisch sehr bedenklichen Vorgänge in Rumänien und der Türkei hervor. https://www.nachdenkseiten.de/?p=130648
Die Vorwürfe gegen Le Pen sollen hier nicht juristisch beurteilt werden, sie sollen also auch nicht in Zweifel gezogen werden. Und: Wer wollte schon den Kampf gegen Korruption, Veruntreuung usw. kritisieren? Das Problem beim Vorgang um Le Pen ist eine mögliche Ungleichbehandlung. Der EU-Abgeordnete Martin Sonneborn hat in diesem Text auf X mal durchgespielt, wie mit vielen anderen Politikern auf EU-Ebene umzugehen wäre, wenn in ihren Fällen ebenso pingelig recherchiert und geurteilt würde. Sein Eindruck zur sehr unterschiedlichen Motivation von juristischer Verfolgung:
„Tatsächlich scheint die staatsanwaltliche Maschinerie mit großer Akkuratesse und Geschwindigkeit voranzukommen, wenn es um des Präsidenten politische Opponenten geht, wohingegen alle gegen Mitglieder der Regierung (oder Macron persönlich) eingeleiteten Ermittlungsverfahren sich – Jahr um Jahr – ergebnislos in die Länge ziehen.“