Von Florian Warweg – 15. August 2023
Der Jurist Dr. Ralf Hohmann hat gemeinsam mit den zwei Vorsitzenden der DKP, Wera Richter und Patrik Köbele, Verfassungsbeschwerde gegen die im Zuge des Ukraine-Krieges erfolgte Änderung von § 130 des Strafgesetzbuches eingelegt. Sie argumentieren, dass die Neufassung des Paragrafen gegen „Volksverhetzung“ einen Verstoß gegen die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit und die ebenso grundgesetzlich vorgeschriebene Bestimmtheit eines Gesetzes darstellt. Zudem wird kritisiert, dass die Verfahrensweise der parlamentarischen Beschlussfassung als sogenanntes „Omnibus-Gesetz“, also als Anhang eines anderen Gesetzes ohne inhaltlichen Bezug und ohne die sonst übliche parlamentarische Befassung, spätabends „durchgepeitscht“ worden sei. Die Verfassungsbeschwerde liegt den NachDenkSeiten vor.