Von Florian Warweg – 1. März 2025
Friedrich Merz hatte in seiner Funktion als designierter Kanzler den vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Völkerrechtsverbrechen in Gaza mit Haftbefehl gesuchten israelischen Premier Benjamin Netanjahu nach Deutschland eingeladen und zugesichert, dass er „Mittel und Wege“ finden wird, dass „er Deutschland besuchen kann und auch wieder verlassen kann, ohne dass er in Deutschland festgenommen worden ist“. Damit würde Merz allerdings massiv die Gewaltenteilung verletzen, denn die etablierten Festnahme- und auch Überstellungverfahren befinden sich in ausschließlicher Verantwortung der Judikative. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wie das Justiz- und Innenministerium diese Ankündigung von Merz aus rechtlicher Perspektive bewerten.