Von Thomas Röper – 31. Januar 2022
Die USA und die NATO vertreten den Standpunkt, dass jedes Land selbst entscheiden darf, ob es der NATO beitreten will. Ist das so, oder gibt es im internationalen Recht Einschränkungen? − Die „Politik der offenen Tür“ der NATO wird in diesen Tagen oft zitiert und westliche Medien und Politiker weisen Russlands Forderung, die NATO nicht mehr zu erweitern, entrüstet zurück. Das widerspreche dem Völkerrecht und Russland habe kein Vetorecht in der Frage, wer NATO-Mitglied wird und wer nicht. Das sei die freie Entscheidung eines jeden Landes. Das klingt logisch und überzeugend. Allerdings haben wir in den letzten Jahren erleben müssen, dass der Westen es mit dem Völkerrecht schon lange nicht mehr allzu genau nimmt, schließlich sind die einseitigen Wirtschaftssanktionen, die der Westen inflationär verhängt, völkerrechtswidrig, weil laut UN-Charta nur der UNO-Sicherheitsrat legal Wirtschaftssanktionen gegen andere Staaten verhängen darf. Das war nur ein Beispiel für die Verstöße des Westens gegen das Völkerrecht.