Von Thomas Scripps – 28. März 2024
Die Auslieferung von Julian Assange an die Vereinigten Staaten ist einen weiteren Schritt näher gerückt. Am Dienstag wies der High Court des Vereinigten Königreichs sechs der neun Berufungsgründe zurück, die Assanges Anwälte vorgebracht hatten. Die US-Regierung erhielt zudem die Möglichkeit, „Zusicherungen“ zu machen, mit denen auch die letzten drei Gründe entkräftet werden können.
Das Gericht hat der amerikanischen Regierung drei Wochen Zeit gegeben, um darzulegen, dass Assange „nicht aufgrund seiner Staatsangehörigkeit im Prozess (einschließlich der Verurteilung) benachteiligt wird, dass ihm der gleiche Schutz des Ersten Verfassungszusatzes gewährt wird wie einem US-Bürger und dass die Todesstrafe nicht verhängt wird“.
Werden diese Zusicherungen nicht gegeben, „dann wird die Berufung zugelassen und es findet eine Verhandlung statt. Wenn Zusicherungen gegeben werden, erhalten die Parteien eine weitere Gelegenheit, sich zu äußern, und am 20. Mai 2024 findet eine weitere Anhörung statt, um zu entscheiden, ob die Zusicherungen zufriedenstellend sind, und um eine endgültige Entscheidung über die Zulassung der Berufung zu treffen.“
Wie Assanges Frau Stella vor dem Gericht erklärte, ist selbst dieses erbärmliche Urteil faktisch ein Eingeständnis, „dass Julian das Recht auf freie Meinungsäußerung offenkundig verwehrt wurde … und ihm weiterhin die Todesstrafe droht“.
Die erste Gerichtsinstanz, der Richter am High Court Justice Swift und der britische Innenminister haben alle diese Verstöße gebilligt. Stella erklärte weiter: „Und letztlich haben die Gerichte die USA dazu eingeladen, politisch zu intervenieren und in einem Schreiben zu sagen: ‚Alles ist in Ordnung‘.“
Die Vorschläge des Gerichts sind ein Feigenblatt. Die US-Staatsanwälte werden „Zusicherungen“ abgeben, die ebenso wertlos sind wie die, die bereits zu seinen Haftbedingungen gegeben wurden.
Selbst wenn sie nicht völlig ignoriert werden, sobald Assange in den Vereinigten Staaten ist, heißt das nicht, dass er überlebt. Die US-Regierung muss Assange nicht selbst töten. Sein äußerst schlechter Gesundheitszustand und ein erhebliches Selbstmordrisiko sind medizinisch belegt.