Noch mehr Zensur: Vorsicht vor den „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“

Von Tobias Riegel – 9. Oktober 2024

Die Bundesnetzagentur hat den ersten sogenannten „Trusted Flagger“ („vertrauenswürdiger Hinweisgeber“) benannt. Mithilfe dieser Initiativen sollen „illegale Inhalte, Hass und Fake News“ künftig “sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden“, so die Behörde stolz. Es sollen also nicht nur illegale Inhalte „sehr schnell“ gelöscht werden – das ist skandalös.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat vor einigen Tagen in einer Pressemitteilung geschrieben, dass sie „den ersten Trusted Flagger, einen vertrauenswürdigen Hinweisgeber, gemäß dem Digital Services Act (DSA) zugelassen“ habe. Die Meldestelle REspect! der Stiftung zur Förderung der Jugend in Baden-Württemberg mit Sitz in Sersheim habe diese Zulassung erhalten (Webseite hier). Die Meldestelle sei die erste Organisation gewesen, die einen Zulassungsantrag bei dem Digital Services Coordinator (DSC) in der Bundesnetzagentur eingereicht habe. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur und kommissarischer Leiter des DSC sagt:

„Plattformen sind verpflichtet, auf Meldungen von Trusted Flaggern sofort zu reagieren. Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden. Das hilft, das Internet sicherer zu machen.“

REspect! konzentriere seine Arbeit als Trusted Flagger vor allem auf soziale Netzwerke und Video-Plattformen wie Facebook, X, Instagram, TikTok, YouTube und Telegram, so die Behörde. Der Fokus liege auf „Identifizierung von Hassrede, terroristischer Propaganda und anderen gewalttätigen Inhalten“.

Im Zulassungsverfahren prüfe der DSC die gesetzlichen Voraussetzungen der Zulassung anhand zahlreicher eingereichter Unterlagen. Die Meldestelle REspect! habe dabei laut Bundesnetzagentur ihre besondere Expertise, ihre Unabhängigkeit von Online-Plattformen sowie die präzise und objektive Weitergabe von Meldungen an die Online-Plattformen nachweisen können.

„… unverzüglich Maßnahmen wie beispielsweise die Löschung der Inhalte zu ergreifen…“

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