NSA-Überwachung: Der Generalbundesanwalt ermittelt

Von Thomas Pany
4. Juni 2014

Aber nur im Fall des auspionierten Kanzler-Mobiltelefons, weil er nur dort einen relevanten Anfangsverdacht erkennt. Laut Justizminister Maas müsse das Abhören von Handys der Regierungsmitglieder wie der Bürger „Konsequenzen“ haben

http://www.heise.de/tp/artikel/41/41932/1.html

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