Von Claudia Wangerin – 15. Dezember 2021
Das Bundesverfassungsgericht überprüft Bayerns Verfassungsschutzgesetz. Innenminister Herrmann argumentiert ausgerechnet mit dem „Nationalsozialistischen Untergrund“. Während das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Überwachungsbefugnisse des Inlandsgeheimdienstes im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz überprüft, weil Mitglieder linker und antifaschistischer Organisationen dagegen Beschwerde eingereicht haben, verteidigt Bayern Innenminister Joachim Herrmann (CSU) das 2016 verabschiedete Gesetz ausgerechnet mit Blick auf den NSU-Skandal.