Von Brigitta Engel und Florian Rötzer – 5. August 2020
Es ist schlimmer, als bisher angenommen. Und es zeigt, welche Manöver die Bundesregierung unternommen hat, um Datenschutzrechte von 73 Millionen gesetzlich Versicherter auszuhebeln, ohne dass die betroffenen Bürger selbst davon erfahren. Aber das ist, wie sich jetzt herausstellt, noch nicht alles. Am Montag hatte Telepolis aufgedeckt, dass CDU/CSU und SPD mit Hilfe eines von der Öffentlichkeit unbemerkten Änderungsantrags zum EPA-Gesetz (Elektronische Patientenakte) das erst im November im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) festgeschriebene Einwilligungserfordernis zur individualisierten Datenauswertung durch die Krankenkassen still und leise wieder beseitigt haben. Hintergrund ist die von Gesundheitsminister Spahn aus wirtschaftlichen Gründen vorangetriebene neue Rolle der Krankenkassen in der medizinischen Versorgung, die es ihnen erlaubt, durch Kooperation mit Unternehmen und Erwerb von Anteilen an Investmentfonds sogenannte digitale Versorgungsinnovationen zu fördern. Dazu erhielten die Kassen im DVG u.a. die Befugnis, die bei ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten der Versicherten für ein individualisiertes „Angebot“ auszuwerten, allerdings nur sofern der Versicherte ausdrücklich einer solchen Datenauswertung zustimmt.