Von Thomas Pany
1. Juli 2014
Seit das Gesichtsvollverschleierungsverbot, bekannt als „Burka-Verbot“, 2010 in Frankreich verabschiedet wurde, war man gespannt darauf, wie sich die EGMR-Richter dazu stellen würden: Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte?. Heute wurde die Entscheidung dazu von der aus 17 Richtern bestehenden Großen Kammer bekannt: Das Verbot wurde für rechtmäßig erklärt.
http://www.heise.de/tp/artikel/42/42146/1.html
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/pages/search.aspx?i=003-4809142-5861661