Sind die EU-Sanktionen gegen Russland wirklich vom Völkerrecht gedeckt?

Von Florian Warweg – 31. März 2025

Im Zuge der Diskussion um die teilweise Aufhebung von US-Sanktionen gegen Russland kam in der Bundespressekonferenz die Frage auf, wie Deutschland und die EU sich dazu verhalten. Die NachDenkSeiten wollten in diesem Zusammenhang wissen, wie die Bundesregierung die EU-Sanktionen gegen Russland völkerrechtlich bewertet, da die Verhängung dieser Sanktionen ohne Legitimierung durch die Vereinten Nationen erfolgte. Laut Regierungssprecher und Auswärtigem Amt sei dies kein Problem, die EU könne eigenständig Sanktionen verhängen. Doch die Rechtslage ist mitnichten so klar, wie von der Bundesregierung behauptet.

Am 3. April 2023 stimmte der UN-Menschenrechtsrat mit überwältigender Mehrheit für eine von der Bewegung der Blockfreien Staaten eingebrachte Resolution, die die Abschaffung von einseitigen Wirtschaftssanktionen, wie sie vornehmlich die USA und die EU anwenden, fordert. Diese „einseitigen Zwangsmaßnahmen“ verstießen gegen die UN-Charta und Grundsätze für friedliche Beziehungen zwischen den Staaten. Lediglich die USA, Großbritannien, die EU-Mitgliedsstaaten sowie Montenegro, Georgien und die Ukraine stimmten gegen die Resolution. Alle Vertreter afrikanischer, asiatischer und lateinamerikanischer Staaten stimmten, bei einer Enthaltung (Mexiko), dafür.

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