Von der Redaktion der NachDenkSeiten – 23. Januar 2024
Die Stichworte lauten „Störung des öffentlichen Friedens“ oder „Billigung von Straftaten“: Die „falsche“ politische Meinung kann heute schnell die Justiz auf den Plan rufen. Anzeigen kann jeder stellen. Bedenklich ist, wenn Anzeigen gegen Meinungsäußerungen, die nicht beleidigend, volksverhetzend oder in anderer Weise eindeutig justiziabel sind, von Gerichten dann tatsächlich als Grundlage für Strafbefehle genutzt werden: Staatsanwaltschaft und Gericht sind nicht dazu berufen, Wächter über die Inhalte politischer Debatten zu sein. Unabhängig von jedem inhaltlichen Urteil über die hier infrage stehende Meinung: Es muss darauf gepocht werden, dass das Äußern einer politischen Meinung nicht in dieser Form kriminalisiert werden darf. Lesen Sie selbst: Wir dokumentieren den Strafbefehl hier in Auszügen.