Von Florian Warweg – 20. April 2024
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil vom 11. April einen Versuch der Bundesregierung zurückgewiesen, sich von kritischen Äußerungen, und seien diese auch polemisch gefärbt, juristisch abzuschirmen. Zuvor hatte BMZ-Ministerin Svenja Schulze versucht, per Unterlassungsbescheid Ex-BILD-Chef Julian Reichelt Kritik an ihrem Ministerium zu untersagen. Dieser hatte daraufhin Verfassungsbeschwerde eingelegt (die NachDenkSeiten berichteten). In der höchstrichterlichen Entscheidung wurde u.a. festgestellt: „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten.“ Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, ob Innenministerin Nancy Faeser immer noch zu ihrer Aussage vom Februar 2024 steht. Damals hatte sie im Kontext der Vorstellung des „Demokratiefördergesetzes“ erklärt, dass diejenigen, die den Staat verhöhnen, es ab jetzt mit einem starken Staat zu tun bekommen werden.