Von Moritz Müller – 18. April 2024 um 10:24
Am Dienstag endete die vom Londoner High Court gesetzte Frist, innerhalb der die US-Seite Zusicherungen bezüglich der möglichen Auslieferung von Julian Assange einreichen konnte. Seine Frau Stella bezeichnete die abgegebenen Zusicherungen als „Nicht-Zusicherungen“ und rief die Biden-Regierung dazu auf, den Fall niederzulegen. Präsident Biden hatte vor einigen Tagen in einem kurzen Satz gesagt, dass „wir dies erwägen“. Es kann sein, dass die US-Strafverfolger jetzt eingestehen müssen, was sie vielleicht schon seit langer Zeit wissen; nämlich, dass das Auslieferungsbegehren aussichtslos ist, wenn die entsprechenden Gesetze eingehalten werden. Mit dieser Thematik beschäftigt sich auch ein Artikel, der letzte Woche auf Consortium News erschienen ist. Außerdem erreichte uns wieder der aktuelle Newsletter von FreeAssange Berlin, den wir hier wiedergeben. Von Moritz Müller.
Hier ist die Erklärung, die Stella Assange am Dienstag auf X veröffentlichte:
„Die Vereinigten Staaten haben eine Nicht-Zusicherung in Bezug auf den Ersten Verfassungszusatz und eine Standard-Zusicherung in Bezug auf die Todesstrafe abgegeben. Sie machen keine Anstalten, die frühere Behauptung der Staatsanwaltschaft zurückzunehmen, dass Julian keine Rechte nach dem Ersten Verfassungszusatz hat, weil er kein US-Bürger ist. Stattdessen beschränken sich die USA auf dreiste Worthülsen, in denen sie behaupten, Julian könne im Falle einer Auslieferung versuchen, Anspruch auf den Ersten Verfassungszusatz zu erheben. („seek to raise“). Die Diplomatische Note trägt nicht dazu bei, die extreme Besorgnis unserer Familie über seine Zukunft zu lindern – seine düstere Erwartung, den Rest seines Lebens in Isolation in einem US-Gefängnis zu verbringen, weil er preisgekrönten Journalismus veröffentlicht hat. Die Regierung Biden muss diese gefährliche Strafverfolgung einstellen, bevor es zu spät ist.“