Von Thomas Röper – 26. Oktober 2022
Um die Meinungsfreiheit sieht es im Westen insgesamt und in Deutschland im Besonderen ohnehin nicht gut aus. Nun jedoch setzt eine Änderung im Strafgesetzbuch einen weiteren Schlussstrich unter kritische Diskussionen. – Die wenigen Meldungen, die es über die Änderung des StGB in den Medien gibt, dürften zur Folge haben, dass kaum jemand in Deutschland weiß, was gerade beschlossen wurde. Die Meldung klingt trocken: „Der Bundestag hat einen Entwurf zur Änderung eines Gesetzes verabschiedet, wonach die Billigung, Leugnung und Verharmlosung von Völkermorden und Kriegsverbrechen grundsätzlich unter Strafe gestellt wird. Eine entsprechende Ergänzung wird im Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung) vorgenommen. Nach dem neuen Absatz 5 sollen diese Taten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe belegt werden können.“ … Das bedeutet im Klartext, dass ab sofort jeder mit einem Bein im Gefängnis steht, der der offiziellen Linie der Bundesregierung im Konflikt mit Russland widerspricht. Ich erinnere nur an Butscha, wo das offenbar von ukrainischen Radikalen veranstaltete Massaker an der Zivilbevölkerung Russland angehängt wurde und bereits als Kriegsverbrechen bezeichnet wird. Wenn nun jemand wie ich mit guten Argumenten darauf hinweist, dass diese offizielle Version Kiews, die der Westen kritiklos übernommen hat, viele Widersprüche enthält, droht einem bald eine Anklage wegen der Leugnung von Kriegsverbrechen.