Thomas Moser – 5. August 2023
Sowohl im bayerischen Untersuchungsausschuss zum NSU als auch im hessischen zum Lübcke-Mord kassiert die Regierungsmehrheit den Schlussbericht ein und ersetzt ihn durch einen eigenen. – Ohne verbrieftes Minderheitenrecht gäbe es keine parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (PUA). In Bayern und Hessen beispielsweise reichen dafür 20 Prozent der Landtagsabgeordneten, im Bundestag braucht man 25 Prozent. Damit ist das Recht der Minderheit aber meist erschöpft. Beschlüsse eines PUA werden mehrheitlich gefasst. Die Mehrheit kann also Beweisanträge oder bestimmte Zeugen ablehnen. Und sie kann sogar einen Abschlussbericht einkassieren, wegsperren und durch einen eigenen, gefälligeren Bericht ersetzen. So jetzt geschehen hintereinander im bayerischen Landtag, wo es einen Untersuchungsausschuss zum Thema NSU gab, sowie im hessischen Landtag im Untersuchungsausschuss zum Mordfall Lübcke. Gelten die parlamentarischen Regeln noch? Innerhalb nur eines Jahres hat der bayerische NSU-Untersuchungsausschuss eine Reihe bemerkenswerter Spuren und Resultate hervorgebracht. Dass die aber nicht nahtlos zum herrschenden Narrativ von den drei Einzeltätern (Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, Beate Zschäpe) passen, stattdessen zu möglichen Helfern oder Mittätern führen und ganz neue Perspektiven auf den Tatkomplex eröffnen könnten, war der (Frei-)Staatspartei CSU zu viel. Kurzerhand hat sie in das Ausschussprozedere eingegriffen und die Regie an sich gerissen. Sie erklärte den eigentlichen Bericht für ungültig, fertigte einen eigenen Bericht, den sie zum Hauptbericht machte und stellte damit die Ausschussarbeit auf den Kopf.
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