Von Albrecht Müller – 4. November 2023
Heute war ich unsicher, ob ein gutes Dokument für unsere Serie zu finden wäre, vor allem auch ein Dokument, das die Leserinnen und Leser in der ehemaligen DDR genauso interessieren könnte wie die geborenen Westdeutschen. Dann erinnerte ich mich an das KPD-Verbot von 1956 und fand interessante Dokumente. Fünf Dokumente sind im Folgenden verlinkt. … 1956 erklärte das Bundesverfassungsgericht die KPD für verfassungswidrig und folgte damit dem Antrag der Bundesregierung. „Verfassungswidrig“, so hat der Autor Josef Foschepoth sein Buch über dieses Urteil überschrieben – mit doppelter Bedeutung. Denn der Historiker hält auch das Karlsruher Verfahren für „durch und durch verfassungswidrig“. … Mit „Verfassungswidrig“ hat Josef Foschepoth eine informative und lesenswerte Studie vorgelegt, auch wenn er auf einige drastische Formulierungen und zugespitzte Thesen hätte verzichten können. Ohne beharrliche Nachfragen wäre Josef Foschepoths Buch über das KPD-Verbot von 1956 wohl nie erschienen. Denn nur weil der Freiburger Historiker energisch insistierte, wurden ihm schließlich Akten vorgelegt, die die Bundesregierung jahrzehntelang unter Verschluss gehalten hatte: „Zum ersten Mal konnten eine Fülle, eine Vielzahl von Geheimakten, die bis dato noch nicht freigegeben worden sind, benutzt werden. Und davon profitiert dieses Buch.“