Von Tobias Riegel – 19. April 2024
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Versuch der Bundesregierung zurückgewiesen, sich von polemischen Äußerungen abzuschirmen, die durch Meinungsfreiheit gedeckt seien. Julian Reichelt hatte eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. In einer Entscheidung, die über den konkreten Fall hinaus Wirkung entfalten könnte, wurde festgestellt: „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu.“ Auch wenn diese Aussage eigentlich selbstverständlich sein sollte, so war es doch wichtig, diese Feststellung zu erzwingen.
Der Journalist Julian Reichelt hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze im Streit um Reichelts „Taliban-Tweet“ durchgesetzt, wie etwa das Medienportal Turi2 berichtet. Zitate aus der Begründung des BVerfG folgen weiter unten im Text.
Der frühere Bild-Chefredakteur Reichelt ist Chef des Online-Portals Nius und er hatte auf X unter anderem geschrieben, dass Deutschland „in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro (!!!) Entwicklungshilfe an die Taliban (!!!!!!)“ gezahlt habe. Schulze war vor dem Kammergericht Berlin zunächst erfolgreich gegen den Tweet vorgegangen. Reichelt hatte wiederum dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nach der Entscheidung des BVerfG müsse sich das Kammergericht mit dem Fall nun erneut befassen, so der Bericht.
Auf Antrag der Bundesregierung hatte das Kammergericht Berlin Reichelt die Verbreitung der Kurznachricht auf X untersagt, mit der Begründung: Sie sei eine unwahre Tatsachenbehauptung. Sie stelle auch keine Meinungsäußerung dar, die von der im Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit gedeckt sei, wie die Tagesschau berichtet. Laut BVerfG argumentierte das Ministerium, Reichelts Tweet sei geeignet, „das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der Bundesregierung zu gefährden“.