Von Gregor Link – 20. Juli 2024
Am Donnerstag wies das Verwaltungsgericht Berlin die Klage der Zeitung Junge Welt (JW) gegen ihre Nennung im Verfassungsschutzbericht ab. Das Gericht gibt damit dem deutschen Inlandsgeheimdienst recht, der die Zeitung als „linksextremistisch“ beobachtet. Ein entsprechender Eilantrag war bereits im März 2022 abgelehnt worden.
Es handelt sich um einen drastischen Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit mit weitreichenden Implikationen. Im Raum steht, dass jegliche linke Publikation, die nicht die Meinung der herrschenden Klasse vertritt, verboten werden könnte.
Das Urteil zielt darauf ab, gerichtlich festzustellen, dass die Zeitung „verfassungsfeindlich“ sei und „zurecht“ unter geheimdienstlicher Beobachtung stehe. Welche weitreichenden Folgen dies haben kann, zeigt das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact, das am Dienstag mit sofortiger Wirkung gesperrt und vom Innenministerium eingezogen wurde.
Bereits jetzt sind die Grundrechte der Jungen Welt enorm eingeschränkt. Ihre Nennung im jährlichen Bericht des Geheimdiensts hat zur Folge, dass Interviewpartner und Leser abgeschreckt und die Berufsausübung der Journalisten und Herausgeber allgemein erschwert und behindert wird. Die Klägerin hatte daher gefordert, die Nennung der Zeitung in 23 Verfassungsschutzberichten seit 1998 aufzuheben. Verlagsgeschäftsführer Dietmar Koschmieder erklärte im Anschluss an das Urteil, man werde einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen und gegebenenfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.