Von Dagmar Henn – 19. Mai 2024
Kanada macht wieder einmal den Vorreiter. Ein dortiger Gesetzentwurf zeigt, wohin die Reise mit all den Verboten von „Hassrede“ geht. Das Ergebnis derartiger Maßnahmen wird letzten Endes aber ganz anders aussehen, als die Verfechter es anzustreben behaupten.
Gerade kann man in Deutschland die nächste Runde der Kampagne gegen „Hassrede“ beobachten, diesmal in Gestalt der Behauptung, Politiker der regierenden Parteien seien besonders von gewalttätigen Übergriffen bedroht (im Gegensatz zur vorhandenen Statistik über derartige Übergriffe) und der Grund dafür sei darin zu suchen, dass „Hassrede“ gegen eben diese Politiker möglich sei.
Nun mag man sich gewiss fragen, wofür es denn gegen Personen wie beispielsweise den „grünen“ Wirtschaftsminister Robert Habeck des Hasses bedürfe, wenn schon die Erwähnung der Tatsache ausreichen müsste, dass es sich um einen seinem Land gegenüber feindselig eingestellten, auffällig inkompetenten, ideologiegeleiteten und kriegslüsternen Politiker handelt. Und natürlich liegt es nahe, die von Personen eben dieses Niveaus betriebene Verengung des Sagbaren als eine Art der Selbstverteidigung zu sehen: Wer keine Erwiderung auf Kritik bieten kann, kann immer noch die Kritik selbst verbieten.
Was selbstverständlich außerdem auffällt, ist die zunehmende Durchlöcherung der Grenze zwischen Wort und Tat, die Schaffung von reinen Gesinnungsstraftatbeständen, wie sie in dieser Form eigentlich nur während des Hitlerfaschismus üblich waren – man denke etwa an die Flugblätter der Geschwister Scholl. Worte rechtlich so zu behandeln, als seien sie Handlungen, bedrängt nicht nur die Meinungsfreiheit.