Von Rainer Balcerowiak – 16. November 2022
Jetzt ist es amtlich. Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den 12 Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 müssen vollständig wiederholt werden, sie sind ungültig. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin am Mittwochvormittag verkündet. Laut Landeswahlgesetz muss diese Wahlwiederholung spätestens 90 Tage nach der Veröffentlichung des Urteils im Amtsblatt, die am Freitag erfolgen wird, stattfinden. Voraussichtlicher Wahltermin wäre demnach der 12. Februar. Da es sich rechtlich nicht um Neuwahlen, sondern eine Wahlwiederholung handelt, werden die seinerzeit eingereichten Wahlvorschläge für Direkt- und Listenkandidaten erneut zur Abstimmung stehen. Gegen diese Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel.